2017
AZUBI MAGAZIN MÜNCHEN
Ausbildungs- und Studienplatzangebote für Schulabgänger im Großraum München
Abiturienten • Realschüler • Hauptschüler • Wirtschaftsschüler • Fachoberschüler • Berufsoberschüler
Von Absage bis Zwischenbescheid


Absage
Wenn Sie auf Ihre Bewerbung eine Absage erhalten, ist dies immer eine Enttäuschung. Nur in seltenen Fällen enthalten die Absagen eine detaillierte Begründung, warum sich das Unternehmen für einen anderen Kandidaten entschieden hat. Wenn Sie in der engeren Wahl waren und die Absage nach dem Vorstellungsgespräch erfolgt, sollten Sie der Absage dennoch etwas Positives abgewinnen; rufen Sie den Personalchef/ Ausbildungsleiter an und fragen Sie ganz direkt, was gegen Sie gesprochen hat. Vielleicht können Sie daraus etwas für die Zukunft lernen und dies schon im nächsten Vorstellungsgespräch erfolgreich umsetzen.
Wichtig: Nehmen Sie die Absage nicht persönlich. Es lohnt sich allerdings, die Bewerbungsunterlagen noch einmal ganz genau zu studieren. Vielleicht entdecken Sie nachträglich im Anschreiben oder im Lebenslauf Möglichkeiten, sich noch besser zu präsentieren. Übrigens: In einigen Berufen ist es die Regel, dass 100 bis 150 Bewerbungen geschrieben werden müssen, bevor sich der gewünschte Erfolg einstellt.

Arbeitszeit
Arbeitszeit ist die Zeit, die man(n) oder frau jeden Tag am Arbeits- oder Ausbildungsplatz verbringt. Dazu zählt auch die Berufsschulzeit.

Ausbilder/in
Der Ausbilder ist derjenige, der Sie zur Ausbildung eingestellt hat. Er ist verpflichtet, Ihnen alle Qualifikationen beizubringen, die Sie für Ihren Beruf brauchen. Ein Ausbilder muss "persönlich und fachlich" dazu geeignet sein und er muss bei der zuständigen Stelle, z.B. der Industrie- und Handelskammer, gemeldet sein.
Ob Sie gut ausgebildet werden, ist nicht nur Sache des Ausbilders, bzw. Ausbildungsbeauftragten, sondern hängt auch davon ab, ob
• er genügend Zeit zum Ausbilden bekommt,
• er im Akkord oder Leistungslohn steht und dann schnell arbeiten muss, damit sein Geld stimmt,
• er selbst die notwendige Ausbildung hat.


Ausbildungsnachweis/Berichtsheft
Im Ausbildungsnachweis/Berichtsheft müssen Sie alle Tätigkeiten, die Sie gemacht haben, auflisten. Jede/r Auszubildende muss einen Ausbildungsnachweis schreiben. Er ist während der Ausbildungszeit zu führen. Alle Ausbildungsnachweise müssen Sie bei Ihrer Abschlussprüfung vorlegen. Andernfalls werden Sie nicht zur Prüfung zugelassen. Schreiben Sie in Ihrem eigenen Interesse nur das in den Ausbildungsnachweis, was Sie auch wirklich getan haben. In Streitfällen ist das Berichtsheft ein wichtiger Nachweis, ob der Ausbildungsplan eingehalten wurde. Fodert Sie der Unternehmer/Ausbilder auf, etwas anderes zu schreiben, wenden Sie Sich an die Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Ausbildungsvertrag
Er wird zwischen dem/der Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb geschlossen. Vor Beginn der Ausbildung muß der Vertrag vom Ausbildenden, vom/von der Auszubildenden und - sofern der/die Auszubildende noch nicht volljährig ist - auch von deren gesetzlichen Vertretern (das sind Eltern oder Vormund) unterschrieben werden.
Das muss der Vertrag enthalten:
• Art und Ziel der Ausbildung,
• Beginn und Dauer der Ausbildung,
• Dauer der täglichen Arbeitszeit,
• Dauer der Probezeit,
• Höhe der Ausbildungsvergütung,
• Dauer des Urlaubs,
• Voraussetzungen, bei denen der Vertrag gekündigt werden kann.
Nachträgliche Ergänzungen und Änderungen müssen schriftlich festgehalten werden. Alle Vereinbarungen, die verbindlichen Gesetzesvorschriften widersprechen, sind ungültig, auch wenn der Vertrag schon unterschrieben wurde.

Foto
Das Bewerbungsfoto sollten Sie auf jeden Fall von einem Fotografen machen lassen. Automaten-Fotos sind nicht professionell. Auf gar keinen Fall sollten Sie auf private Fotos oder Urlaubsfotos zurückgreifen. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Es muss nicht unbedingt ein Farbfoto sein. Häufig wirkt ein Schwarz-Weiß-Foto in einem etwas größeren Format besser. Auf dem Foto sollten Sie eine angemessene Kleidung tragen. Auch die Frisur und das Make-up sollten nicht übertrieben sein. Ihr Gesicht sollte im Mittelpunkt stehen: also keine auffällige Frisur, wenig Schmuck, dezente Kleidung. Das Foto sollte aktuell sein, also nicht älter als einige Wochen. Am besten kleben Sie das Lichtbild auf den Lebenslauf, und zwar in die obere rechte Ecke. Schreiben Sie auf die Rückseite des Fotos mit einem Filzstift Ihren Namen. Nur so ist gewährleistet, dass es richtig zugeordnet werden kann, falls es sich einmal vom Lebenslauf löst.

Kleidung
Sowohl auf dem Bewerbungsfoto als auch im Vorstellungsgespräch ist die richtige Kleidung wichtig. Es gibt allerdings kein Patentrezept. Sie sollten auf keinen Fall eine zu auffällige Kleidung wählen. Dies gilt auch für die Frisur und das Make-up. Versuchen Sie, sich vorzustellen, was zu dem Unternehmen und dem Beruf passen könnte. Es ist auf jeden Fall besser, bei der Auswahl der Kleidung eine Kategorie zu hoch zu greifen als eine zu niedrig. Also lieber einen Anzug mit Hemd und Krawatte als einen Pullover. Wenn der Personalchef/Ausbildungsleiter dann im Rollkragenpullover ohne Jacket kommt - kein Problem. Aber umgekehrt wäre der erste Eindruck auf jeden Fall nicht so günstig. Weibliche Bewerber sollten auf zu exklusive und vor allem zu "erotische" Kleidung verzichten - es sei denn, Sie bewerben sich um eine Stelle als Mannequin.
Krankmeldung/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Sollten Sie einmal krank werden, so müssen Sie noch am gleichen Tag die Firma verständigen. Schreibt Sie der Arzt arbeitsunfähig, müssen Sie dafür sorgen, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung innerhalb von drei Tagen bei der Firma vorliegt.

Lebenslauf
Wenn es in der Stellenanzeige nicht ausdrücklich anders verlangt wird, reicht ein tabellarischer Lebenslauf. Wenn ausdrücklich ein handgeschriebener oder ein ausführlicher Lebenslauf verlangt wird, sollten Sie der Bitte nachkommen.

Nachfassbriefe
Nachfassbriefe sind in der Werbung schon seit Jahren ein probates und erfolgreiches Medium. Es spricht nichts dagegen, auch im Rahmen Ihrer Bewerbung mit Hilfe eines Nachfassbriefes die Erfolgsaussichten zu erhöhen. Eine kleine persönliche Notiz an den Personalchef/Ausbildungsleiter, am besten nach dem Vorstellungsgespräch, bietet sich an, um Ihr Interesse nachhaltig zu dokumentieren. Um dem Schreiben eine persönliche Note zu geben, können Sie diesen Brief auch handschriftlich verfassen. Natürlich gibt es keine Erfolgsgarantie, aber der Nachfassbrief wird Ihnen bei der Entscheidung den vielleicht entscheidenden kleinen psychologischen Pluspunkt bringen.

Probezeit
Probezeit ist eine im Ausbildungsvertrag festgeschriebene Zeit von mindestens einem und höchstens vier Monaten. Während dieser Zeit können Unternehmen und Auszubildende jederzeit, ohne Angabe von Gründen, kündigen.

Schriftprobe
Die Schriftprobe hat in den letzten Jahren an Bedeutung verloren. Noch vor einigen Jahren war der handgeschriebene Lebenslauf ein wichtiges Element der Bewerbung. Auf der Grundlage dieser Schriftprobe wurden dann häufig graphologische Gutachten angefertigt. Einen handgeschriebenen Lebenslauf sollten Sie nur dann einsenden, wenn dies ausdrücklich gefordert ist. Verstellen Sie Ihre Schrift nicht. Legen Sie ein Linienblatt unter das weiße Papier, das erleichtert Ihnen die Arbeit. Und keine Sorge: Eine unansehnliche Handschrift wird in den seltensten Fällen zur "Disqualifikation" führen.

Sprachkenntnisse
Fremdsprachen-Kenntnisse werden immer wichtiger. Für viele Positionen sind gute Englischkenntnisse inzwischen eine Grundvoraussetzung. Durch den Europäischen Binnenmarkt gewinnen Fremdsprachen-Kenntnisse zudem an Bedeutung. Werden Sprachkenntnisse gefordert, sollten Sie im Bewerbungsschreiben auf jeden Fall darauf eingehen. Ordnen Sie Ihre Kenntnisse ein: "sehr gut", "gut", "Grundkenntnisse" oder "ausbaufähig". Schreiben Sie auch, ob Sie die Sprache nur mündlich oder auch schriftlich beherrschen. Werden in der Anzeige keine Sprachkenntnisse gefordert, sollten Sie diese dennoch im Lebenslauf angeben.
Übernahme/Weiterbeschäftigung
Hier geht es um die Übernahme im erlernten Beruf nach bestandener Prüfung. Schließlich möchte jede/r in ihrem/seinem Beruf arbeiten. Oft hat das Unternehmen kein Interesse an einer Weiterbeschäftigung. Sie haben zwar keinen Rechtsanspruch auf Weiterbeschäftigung, dennoch sollten Sie die Flinte nicht in Korn werfen. Machen Sie sich frühzeitig, das heißt mindesten drei Monate vor Ausbildungsende, kundig. Fordern Sie Ihren Arbeitgeber zu einer klaren Aussage über Ihre Weiterbeschäftigung auf. Schließlich müssen Sie sich im Fall einer Nichtübernahme früh genug um einen Arbeitsplatz in einem anderen Betrieb bemühen.

Überstunden
Überstunden sind nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz verboten. Möglich ist nur das Vorarbeiten für einen freien Tag zwischen Feiertagen und Wochenenden, täglich höchstens eine halbe Stunde. Bei über 18 jährigen kommen Überstunden schon häufiger vor. Tarifverträge regeln die Arbeitszeit und können Überstundenvergütungen mitenthalten. Auch Überstunden müssen dem Ausbildungszweck dienen.

Urlaub
Der Urlaub für Jugendliche ist im Jugendarbeitsschutzgesetz, aber auch durch Tarifverträge geregelt. Nach dem Gesetz erhalten Auszubildende und Jugendliche, wenn Sie zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht
• 16 Jahre alt waren - 30 Werktage,
• 17 Jahre alt waren - 27 Werktage,
• 18 Jahre alt waren - 25 Werktage.
Viele Tarifverträge enthalten bessere Regelungen.
Zeugnis
Zeugnisse sind neben dem Bewerbungsschreiben und dem Lebenslauf die wichtigsten Unterlagen Ihrer Bewerbung. In der Regel reicht es, wenn Sie Kopien der Zeugnisse beilegen. Die Kopien müssen nicht beglaubigt sein. Falls ausdrücklich verlangt wird, können Sie Kopien unter Vorlage des Originals bei Notaren, Stadtverwaltungen oder Kirchenämtern beglaubigen lassen. Für den Arbeitgeber sind Zeugnisse eine wichtige Informationsquelle. Sie sollten daher alle Angaben, die Sie im Bewerbungsschreiben oder im Lebenslauf gemacht haben, durch gute Zeugnisse belegen.

Zwischenbescheid
Wenn Sie Ihre Bewerbungsunterlagen abgeschickt haben, hören Sie häufig einige Wochen nichts mehr. Das ist kein Grund zur Beunruhigung. Häufig vergehen vier bis sechs Wochen, bevor Sie eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten. Denn 100 Bewerbungen und mehr müssen erst einmal bewältigt werden. Viele Unternehmen versenden aber auch Zwischenbescheide. Diese Briefe haben allerdings nur die Funktion, den Eingang Ihrer Bewerbung zu bestätigen. Wenn Sie nach sechs Wochen noch keine Nachricht erhalten haben, sollten Sie ruhig einmal nachfassen. Rufen Sie am besten kurz an und fragen Sie nach dem Stand der Dinge.